
Zunächst einmal gilt im Urlaub: Wer Fehler sucht, der wird auch welche finden. Also verderben Sie sich nicht selbst den Spaß an der reise indem Sie an jeder Kleinigkeit herumnörgeln, die außerhalb Ihrer Erwartungen liegt. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass Sie keinen Anspruch auf das haben, was Ihnen vor der Buchung versprochen wurde.
Sollten zum Beispiel Mängel auftreten, welche die Hygiene betreffen oder das Essen im Inklusive-Service, so sollten Sie direkt vor Ort beim Reiseveranstalter Meldung machen. In diesem Fall steht der Veranstalter nämlich in Pflicht, die Mängel zu beheben oder die nicht vorhandenen Leistungen zu erfüllen, die bei der Buchung aufgelistet waren.
Ansonsten haben Sie das Recht auf Schadensersatz oder auf Kosten des Veranstalters die Mängel, soweit möglich, selbst auszugleichen. Die Mängel sollten Sie auf jeden Fall sofort melden nachdem Sie diese erkannt haben, schon um zu demonstrieren, dass Sie es ernst meinen. Dabei müssen Sie sich im Klaren sein, dass letzten Endes nicht das Hotel verantwortlich ist sondern der Reiseveranstalter, der den Aufenthalt vermittelt hat.